Erwägungsgrund 7 32014R0468
Artikel 6 Absatz 7 der SSM-Verordnung sieht vor, dass die EZB in Abstimmung mit den NCAs und auf Grundlage eines Vorschlags des Aufsichtsgremiums ein Rahmenwerk zur Gestaltung der praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs innerhalb des SSM annimmt und veröffentlicht.