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Zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaftlern und Fischern kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
die Einrichtung von Netzwerken, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen zwischen einer oder mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Fischern oder einem oder mehreren Zusammenschlüssen von Fischern, an denen sich technische Einrichtungen beteiligen können;
die Arbeit im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Netzwerke, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen;
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Arbeit kann Tätigkeiten der Datenerhebung und -verwaltung, Studien, Pilotprojekte, die Verbreitung von Kenntnissen und Forschungsergebnissen, Seminare und bewährte Verfahren umfassen.
Die Unterstützung nach Absatz 1 kann Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Fischern, Zusammenschlüssen von Fischern, FLAG und Nichtregierungsorganisationen gewährt werden.
die Arbeit im Rahmen der unter Ziffer i genannten Netzwerke, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen. Diese Arbeit kann Tätigkeiten der Datenerhebung und…
Beihilfen für Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern, sofern die einschlägigen Voraussetzungen des Artikels 17 erfüllt sind;
Mit der Beihilfe können Innovationen gemäß Artikel 15, Beratungsdienste gemäß Artikel 16 und Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern gemäß…
Die Unterstützung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels muss zu dem in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d genannten spezifischen Ziel beitragen.
Entwicklung und Unterstützung der notwendigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Forschungseinrichtungen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.