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Investitionen, die zur Diversifizierung des Einkommens von Fischern durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten, einschließlich Investitionen an Bord, Angeltourismus, Restaurants, Umweltleistungen im Zusammenhang mit der Fischerei oder Schulungsmaßnahmen über die Fischerei, beitragen, können aus dem EMFF unterstützt werden.
Die Unterstützung nach Absatz 1 wird Fischern gewährt, die
für die Entwicklung ihrer neuen Tätigkeit einen Geschäftsplan vorlegen;
über angemessene Berufsqualifikationen verfügen, die im Rahmen von gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a finanzierten Vorhaben erworben werden können.
Die Unterstützung nach Absatz 1 wird nur dann gewährt, wenn die ergänzenden Tätigkeiten eine Verbindung zum Kerngeschäft des Fischereiunternehmens des Fischers aufweisen.
Die Höhe der Unterstützung, die nach Absatz 1 gewährt wird, beträgt höchstens 50 % der im Geschäftsplan für jedes Vorhaben vorgesehenen Mittel und höchstens 75 000 EUR für jeden Begünstigten.
mit der Beihilfe Investitionen unterstützt werden, die zur Diversifizierung des Einkommens von Fischern durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten,…
Zur Förderung der Diversifizierung von Binnenfischern kann mit der Beihilfe die Verlagerung der Binnenfischerei auf ergänzende Tätigkeiten unter den in Artikel…
die Diversifizierung der Einkünfte von Aquakulturunternehmen durch den Aufbau ergänzender Tätigkeiten;
Die Beihilfen zur Unterstützung der in Absatz 1 genannten Tätigkeiten können auch Ehepartnern von selbstständigen Fischern oder — wenn und soweit sie nach…
Vor dem Hintergrund des Potenzials, das die Diversifizierung Fischern in der handwerklichen Küstenfischerei bietet, und angesichts ihrer wichtigen Rolle in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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