Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der EMFF kann Unternehmensgründungen junger Fischer unterstützen.
Die Unterstützung nach diesem Artikel darf ausschließlich für den Erwerb eines ersten Fischereifahrzeugs gewährt werden, das
eine Länge über alles von weniger als 24 m hat;
für den Fischfang auf See ausgerüstet ist;
zwischen fünf und 30 Jahre als ist und
zu einem Flottensegment gehört, das nach dem Bericht über die Flottenkapazität gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 in einem ausgewogenen Verhältnis zu den verfügbaren Fangmöglichkeiten dieses Segments steht.
Im Sinne dieses Artikels bezeichnet der Ausdruck „junger Fischer“ eine natürliche Person, die zum ersten Mal ein Fischereifahrzeug erwerben möchte und die zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 40 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre lang als Fischer gearbeitet hat oder über eine vergleichbare Berufsausbildung verfügt. Die Mitgliedstaaten können weitere objektive Kriterien festlegen, die von jungen Fischern zu erfüllen sind, um nach diesem Artikel unterstützt werden zu können.
Die Unterstützung nach diesem Artikel beträgt höchstens 25 % der Kosten für den Erwerb des Fischereifahrzeugs, in keinem Fall jedoch mehr als 75 000 EUR pro jungem Fischer.
die Beihilfe dem Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs durch eine natürliche Person dient, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags nicht älter als…
zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Unterstützung nicht älter als 40 Jahre ist und
Der Betrag der nach diesem Artikel gewährten Beihilfe beträgt höchstens 50 % der im Geschäftsplan für jedes Vorhaben vorgesehenen Mittel und höchstens 75 000…
die Beihilfe die Gründung nachhaltiger Aquakulturunternehmen durch neue Betreiber fördert.
Die Fischerei ist für den Lebensunterhalt und das kulturelle Erbe vieler Küstengemeinschaften in der Union von entscheidender Bedeutung, vor allem, wenn die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.