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Zur Förderung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Aquakulturunternehmen, unter anderem über Prävention und Biosicherheit, kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
die Kosten für die Bekämpfung und Tilgung von Krankheiten in der Aquakultur im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates einschließlich der Betriebskosten für die Erfüllung der Auflagen eines Tilgungsplans;
die Entwicklung allgemeiner und artenspezifisch optimaler Verfahren oder Verhaltenskodizes für Biosicherheit oder Tiergesundheits- und Tierschutzerfordernisse in der Aquakultur;
Initiativen zur Verringerung der Abhängigkeit von Tierarzneimitteln in Aquakulturen;
veterinärmedizinische Studien oder Arzneimittelstudien sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen und optimalen Verfahren zu Tierkrankheiten in Aquakulturen mit dem Ziel, einen angemessenen Einsatz von Tierarzneimitteln zu fördern;
die Gründung und die Arbeit von in den Mitgliedstaaten anerkannten Verbünden zur Förderung des Gesundheitsschutzes im Aquakultursektor;
Ausgleichszahlungen an Muschelzüchter, die wegen außergewöhnlicher Massenmortalität ihre Tätigkeiten vorübergehend einstellen müssen, wenn die Mortalitätsrate 20 % übersteigt oder wenn die Verluste aufgrund der Einstellung der Tätigkeit 35 % des jährlichen Umsatzes des betroffenen Unternehmens, berechnet auf der Grundlage des durchschnittlichen Umsatzes dieses Unternehmens während der letzten drei Kalenderjahre vor dem Jahr, in dem die Tätigkeiten eingestellt wurden, übersteigt.
Die Unterstützung nach Absatz 1 Buchstabe d gilt nicht für den Erwerb von Tierarzneimitteln.
Die Ergebnisse der nach Absatz 1 Buchstabe d finanzierten Studien werden von den Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 119 auf angemessene Art und Weise berichtet und öffentlich zugänglich gemacht.
Die Unterstützung kann auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts gewährt werden.
veterinärmedizinische Studien oder Arzneimittelstudien sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu Tierkrankheiten in…
Nach dem Gemeinschaftsrecht zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vorgeschriebene Behandlungen sind zulässig.
Verbesserung der Tiergesundheit im Hinblick auf die Unterstützung einer nachhaltigen Erzeugung in Landwirtschaft und Aquakultur in der Union;
Erwerb, Lagerung, Verabreichung oder Verteilung von Impfstoffen, Arzneimitteln und Stoffen für die Behandlung von Tieren;
die Betriebsführungserfordernisse, um die Aquakulturunternehmen in die Lage zu versetzen, die Unionsvorschriften und die nationalen Vorschriften über Gesundheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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