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Die Verwaltungsbehörde ist gemäß Artikel 97 Absatz 1 Buchstabe b für Folgendes zuständig:
die Gewährleistung der Einrichtung einer einzigen Website oder eines einzigen Internetnetportals mit Informationen und Zugang zu dem operationellen Programm in den Mitgliedstaaten;
die Unterrichtung potenzieller Begünstigter über die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des operationellen Programms;
die Bekanntmachung der Rolle und Leistungen des EMFF bei den Bürgerinnen und Bürgern der Union durch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zu den Ergebnissen und Auswirkungen der Partnerschaftsabkommen, operationellen Programme und Vorhaben;
die Gewährleistung, dass eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Einhaltung der GFP-Vorschriften erstellt wurden, einschließlich der Fälle von Nichteinhaltung durch Mitgliedstaaten oder Begünstigte, sowie der erlassenen Abhilfemaßnahmen wie Finanzkorrekturen öffentlich verfügbar gemacht werden.
Zur Gewährleistung der Transparenz in Bezug auf die Unterstützung aus dem EMFF führen die Mitgliedstaaten eine Liste der Vorhaben im Dateiformat CSV oder XML, die über eine einzige Website oder ein einziges Internetportal zugänglich ist und in der alle Vorhaben aufgeführt und das operationelle Programm zusammengefasst sind. Die Liste der Vorhaben wird mindestens alle sechs Monate aktualisiert. Die in der Liste aufzuführenden Mindestinformationen über die Vorhaben, einschließlich der spezifischen Informationen über die Maßnahmen gemäß den Artikeln 26, 39, 47, 54 und 56, sind in Anhang V festgelegt.
Detaillierte Vorschriften zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und den Informationsmaßnahmen für Antragsteller und Begünstigte sind in Anhang V festgelegt.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der technischen Merkmale der Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Vorhaben, Instruktionen zur Erstellung des Logos und eine Definition der Standardfarben. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 127 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren erlassen. TITEL VIII DURCHFÜHRUNG VON MASSNAHMEN IN DIREKTER MITTELVERWALTUNG KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen
Die Kommission stellt einschlägige Informationen zu allen im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen gemäß Artikel 38 der Haushaltsordnung,…
Detaillierte Regelungen zu Informations-, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und zu Informationsmaßnahmen für potenzielle…
Die Empfänger von Unionsmitteln machen durch kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter die Medien und…
Die Empfänger von Unionsmitteln machen durch kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Information verschiedener Zielgruppen, darunter die Medien und…
Die Verwaltungsbehörde gewährleistet, dass das operationelle Programm entsprechend dem Kommunikationsplan unter genauer Angabe der finanziellen Beteiligung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.