Erwägungsgrund 18 32014R0508
Das Erreichen der Zielsetzungen der GFP würde ebenfalls beeinträchtigt, wenn die finanzielle Unterstützung der Union an Mitgliedstaaten gezahlt würde, die ihren Verpflichtungen im Rahmen der GFP in Bezug auf die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im öffentlichen Interesse nicht nachkommen; dies gilt beispielsweise für die Datenerhebung und die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. Darüber hinaus birgt eine solche Nichteinhaltung der Verpflichtungen die Gefahr, dass unzulässige Anträge oder nicht förderfähige Vorhaben von Mitgliedstaaten nicht entdeckt werden.