Erwägungsgrund 57 32014R0508
Die nachhaltige Entwicklung im Bereich der Fischerei und der Aquakultur sollte zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 der Förderung sozialer Integration und Reduzierung der Armut sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und Innovationen auf lokaler Ebene voranbringen. Sie sollte auch helfen, dem Ziel des territorialen Zusammenhalts, welches eine der Hauptprioritäten des AEUV darstellt, ein Stück näher zu kommen.