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Um den gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 erteilten Bestätigungsvermerk zu untermauern, sorgt die Prüfbehörde dafür, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und stichprobenweise die in der jährlichen Rechnungslegung ausgewiesenen Ausgaben geprüft werden. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach Artikel 58 dieser Verordnung delegierte Rechtsakte über den Status der Prüfbehörden und die für ihre Prüfungen geltenden Bedingungen zu erlassen.
Werden die Prüfungen von einer anderen Stelle als der Prüfbehörde vorgenommen, so sorgt die Prüfbehörde dafür, dass diese Stelle über das erforderliche Fachwissen und die notwendige funktionelle Unabhängigkeit verfügt.
Die Prüfbehörde sorgt dafür, dass die Prüftätigkeit nach international anerkannten Prüfstandards erfolgt.
Wenn nicht die Prüfbehörde, sondern eine andere Stelle diePrüfungen durchführt, gewährleistet die Prüfbehörde die notwendige funktionelle Unabhängigkeit dieser…
Werden die Prüfungen von einer anderen Stelle als der Prüfbehörde vorgenommen, stellt die Prüfbehörde sicher, dass diese Stelle über die notwendige funktionelle…
gestattet sie Wirtschaftsprüfern oder Sachverständigen die Durchführung der Überprüfung oder Ermittlung.
Überprüfungen oder Ermittlungen durch Wirtschaftsprüfer oder Sachverständige vornehmen zu lassen.
Das begünstigte Land benennt eine Prüfbehörde, die funktionell von allen an den Verwaltungs- und Kontrollsystemen Beteiligten unabhängig ist und international…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.