Erwägungsgrund 30 32014R0514
Zur Stärkung der Rechenschaftspflicht für aus dem Unionshaushalt kofinanzierte Ausgaben in den jeweiligen Jahren sollte ein geeigneter Rahmen für den jährlichen Rechnungsabschluss geschaffen werden. In diesem Rahmen sollte vorgesehen werden, dass die zuständige Behörde der Kommission in Bezug auf das jeweilige nationale Programm die in den Bestimmungen über die geteilte Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten aufgeführten Dokumente vorlegt.