Erwägungsgrund 28 32014R0514
Darüber hinaus sollte eine jährliche Vorfinanzierung vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten über ausreichende Mittel zur Durchführung ihrer nationalen Programme verfügen. Die jährlichen Vorfinanzierungsbeträge sollten in jedem Jahr bei der Zahlung des Jahressaldos verrechnet werden.