Erwägungsgrund 1 32014R0633
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Unter anderem werden darin Anforderungen an die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Fleisch von frei lebendem Wild festgelegt. Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass solches Fleisch nur in Verkehr gebracht wird, wenn es gemäß den Anforderungen von Anhang III Abschnitt IV der genannten Verordnung erzeugt wurde.