Erwägungsgrund 3 32014R0633
Die auf Unionsebene vom Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten durchgeführten Audits haben gezeigt, dass die Verbringung von nicht enthäutetem, frei lebendem Großwild von einem Jagdort zu einem zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb, der im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats liegt, gängige Praxis ist und ein erheblicher Teil des Fleisches von frei lebendem Großwild in der Union so erzeugt wird.