Verordnung (EU) Nr. 633/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Umgang mit frei lebendem Großwild und die Fleischuntersuchung bei frei lebendem Wild (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß der Richtlinie 89/662/EWG des Rates müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die auf dem Unionsmarkt gehandelt werden, im Ursprungsland und im Bestimmungsland veterinärrechtliche Kontrollen unterzogen werden.
Erwägungsgrund 2 32014R0633
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