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Diese Verordnung berührt nicht die mögliche Annahme handelspolitischer Maßnahmen auf der Grundlage anderer einschlägiger Unionsrechtsakte oder der Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen von internationalen Handelsübereinkünften über die Aussetzung oder Rücknahme von Zugeständnissen oder sonstigen Verpflichtungen —
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Übereinkommen und bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum…
Diese Verordnung lässt die Anwendung internationaler Übereinkünfte unberührt, von denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser…
In dieser Verordnung werden Regeln und Verfahren festgelegt, mit denen die wirksame und fristgerechte Ausübung der Rechte der Union zur Aussetzung oder…
Die gemäß dieser Verordnung erlassenen handelspolitischen Maßnahmen sollten auf der Grundlage objektiver Kriterien ausgewählt und gestaltet werden; dazu gehören…
Diese Verordnung und die gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte technische Regulierungsstandards, technische…
Diese Verordnung berührt nicht die gemäß Artikel 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.