Erwägungsgrund 11 32014R0066
Die Ökodesign-Anforderungen sollten schrittweise — in drei Stufen — in Kraft treten, um den Herstellern einen ausreichenden Zeitraum für die Anpassung der von dieser Verordnung erfassten Produkte einzuräumen. Der Zeitplan sollte so gewählt werden, dass einerseits negative Auswirkungen auf die Betriebseigenschaften der auf dem Markt befindlichen Geräte vermieden und Auswirkungen auf die Kosten für die Endnutzer und Hersteller, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, berücksichtigt werden, andererseits aber auch das rechtzeitige Erreichen der Ziele dieser Verordnung gewährleistet ist.