Erwägungsgrund 16 32014R0066
Neben den rechtsverbindlichen Anforderungen dieser Verordnung sollten unverbindliche Referenzwerte für die derzeit besten auf dem Markt verfügbaren Technologien festgelegt werden, um die breite Verfügbarkeit und leichte Zugänglichkeit von Informationen über die wichtigsten Umweltaspekte der dieser Verordnung unterliegenden Produkte über den gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.