Erwägungsgrund 57 32014R0909
Angesichts der steigenden grenzüberschreitenden Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren, die durch diese Verordnung verstärkt werden, ist es äußerst dringend und wichtig, dass klare Regeln dazu festgelegt werden, welches Recht für die eigentumsrechtlichen Aspekte hinsichtlich der Wertpapiere, die auf von Zentralverwahrern geführten Konten verwahrt werden, maßgebend ist. Dies ist allerdings eine bereichsübergreifende Frage, die über den Geltungsbereich dieser Verordnung hinausgeht und in künftigen Gesetzgebungsakten der Union geregelt werden könnte.