Erwägungsgrund 12 32014R0909
Um die Sicherheit der Abwicklung zu gewährleisten, sollte jeder Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem, der Finanzinstrumente erwirbt oder veräußert, insbesondere übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen und Emissionszertifikate, seine Verbindlichkeit am vorgesehenen Abwicklungstag erfüllen.