Erwägungsgrund 11 32015R1189
Bei der Einführung von Ökodesign-Anforderungen sollte den Herstellern ein ausreichender Zeitraum für die Anpassung ihrer Produkte an diese Verordnung eingeräumt werden. Bei der Zeitplanung sollte die Kostenbelastung für die Hersteller, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, berücksichtigt werden, wobei gleichzeitig jedoch auch darauf zu achten ist, dass die Ziele dieser Verordnung rechtzeitig erreicht werden.