Erwägungsgrund 15 32015R1189
Um die Umweltauswirkungen von Festbrennstoffkesseln noch weiter zu begrenzen, sollten die Hersteller Angaben über die Zerlegung, Wiederverwertung und Entsorgung machen.
Um die Umweltauswirkungen von Festbrennstoffkesseln noch weiter zu begrenzen, sollten die Hersteller Angaben über die Zerlegung, Wiederverwertung und Entsorgung machen.