Erwägungsgrund 4 32015R1189
Als bedeutsam für diese Verordnung wurden folgende Umweltaspekte von Festbrennstoffkesseln ermittelt: Energieverbrauch in der Nutzungsphase sowie Ausstoß von Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxiden in der Nutzungsphase. Es wird erwartet, dass sich der jährliche Energieverbrauch von Festbrennstoffkesseln im Jahr 2030 auf 530 Petajoule („PJ“) (etwa 12,7 Mio. t RÖE) beläuft und im Jahr 2030 25 Kilotonnen („kt“) Staub, 25 kt gasförmige organische Verbindungen und 292 kt Kohlenmonoxid ausgestoßen werden. Aufgrund potenzieller neuer Auslegungen von Festbrennstoffkesseln, die eine höhere Energieeffizienz bei niedrigeren Emissionen von organischen Stoffen bieten sollen, ist zudem von einer Erhöhung der Stickstoffoxidemissionen auszugehen. Die Vorstudie zeigt, dass der Energieverbrauch von Festbrennstoffkesseln in der Nutzungsphase und ihre Emissionen deutlich reduziert werden können.