Erwägungsgrund 2 32015R1474
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden allgemeinen Lebensmittelhygienevorschriften festgelegt; besonders berücksichtigt wird dabei der Grundsatz der allgemeinen Anwendung von Verfahren, die auf Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Points — HACCP) basieren.