Erwägungsgrund 9 32015R1474
Diese Risiken können unter Kontrolle gehalten werden, indem sichergestellt wird, dass wiederaufbereitetes Heißwasser auf eine Mindesttemperatur/für eine Mindestdauer erhitzt und in bestimmten Abständen erneuert wird, sodass gewährleistet ist, dass die mikrobiologischen und chemischen Parameterwerte die Anforderungen an Trinkwasser gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 erfüllen und dass das von wiederaufbereitetem Heißwasser ausgehende Risiko somit nicht höher ist als das von heißem Trinkwasser.