Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sicherzustellen, dass durch die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates sämtliche möglichen Warenbewegungen in Verbindung mit dem Zollgebiet der Union erfasst werden, sollten die Definitionen des Begriffs „Zollregelung“ und des Begriffs „Beförderer“ im Zusammenhang mit dem Eingang bzw. dem Ausgang von Waren präzisiert werden.
"Beförderer" ist
„Einfuhr“ jede Verbringung von erfassten Stoffen, die den Status von Nichtunionswaren haben, in das Zollgebiet der Union, einschließlich der vorübergehenden…
Die Zollbehörden bestimmen, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die zollamtliche Überwachung der in Absatz 1 genannten Waren oder — unter den in Absatz 2…
„Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der Union“ die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Sinne von Kapitel…
Angesichts der eingehenden Erfahrungen der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 betreffend…
Die folgenden Gedankenstriche werden angefügt: „— Zollgebiet der Union das Zollgebiet der Union im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013; —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.