Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Die Verordnung (EU) 2016/679 findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Interoperabilität durch nationale Behörden im Rahmen dieser Verordnung Anwendung, sofern diese Verarbeitung nicht durch benannte Behörden oder zentrale Anlaufstellen der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erfolgt.
Erwägungsgrund 53 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen