Erwägungsgrund 10 32015R0391
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 5. Mai 2014 zugeleiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr komplexer Kohlenhydrate und einer positiven physiologischen Wirkung bei Säuglingen und Kleinkindern (von der Geburt bis zum Alter von drei Jahren) kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Nach Auffassung der Behörde lieferte der Antragsteller keine Nachweise dafür, dass die Steigerung der Sattheit eine positive physiologische Wirkung für Säuglinge und Kleinkinder darstellt. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.