Erwägungsgrund 9 32015R0391
Nach einem Antrag von Specialised Nutrition Europe gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich des Beitrags von komplexen Kohlenhydraten zur Sattheit (Frage Nr. EFSA-Q-2008-131) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Komplexe Kohlenhydrate tragen zur Sattheit bei.“