Erwägungsgrund 6 32015R0391
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 21. Februar 2014 zugeleiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass zwischen der Einnahme von beta-Palmitat und einem weicheren Stuhl kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.