Erwägungsgrund 5 32015R0391
Nach einem Antrag von Specialised Nutrition Europe (ehemals Verband der diätetischen Lebensmittelindustrie der EU) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von beta-Palmitat für eine weichere Stuhlsäule (Frage Nr. EFSA-Q-2008-174) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Der Zusatz von beta-Palmitat trägt zu einem weicheren Stuhl bei und fördert somit die Häufigkeit des Stuhlgangs.“