Erwägungsgrund 4 32015R0476
Im Rahmen des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) wurde eine Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (im Folgenden „Streitbeilegungsvereinbarung“) erzielt. Mit dieser Streitbeilegungsvereinbarung wurde ein Streitbeilegungsgremium (SBG) eingesetzt.