Erwägungsgrund 8 32015R0476
Die Durchführung der vorliegenden Verordnung erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Maßnahmen aufgrund eines vom SBG angenommenen Berichts über Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen werden.