Erwägungsgrund 8 32015R0479
Die aufgrund der Interessen der Union erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen unter Einhaltung der bestehenden internationalen Verpflichtungen getroffen werden.
Die aufgrund der Interessen der Union erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen unter Einhaltung der bestehenden internationalen Verpflichtungen getroffen werden.