32015R0479 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32015R0479Verordnung (EU) 2015/479 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Ausfuhrregelung (kodifizierte Fassung) Erwägungsgrund 2Erwägungsgrund 4 Eine gemeinsame Regelung für Ausfuhren aus der Union sollte festgelegt werden.