Erwägungsgrund 10 32015R0603
Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu der Frage konsultiert, ob bestimmte Bestimmungsgrenzen angepasst werden müssen. Diese Laboratorien kamen bezüglich mehrerer Stoffe zu dem Schluss, dass aufgrund technischer Entwicklungen bei bestimmten Waren spezifische Bestimmungsgrenzen festgesetzt werden müssen.