Erwägungsgrund 2 32015R0603
Die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1127/2011 der Kommission festgelegt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure wurden widerrufen. Es ist daher angezeigt, die RHG auf der spezifischen Bestimmungsgrenze oder entsprechend dem Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzulegen.