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Sollten neue Regelungen oder Programme unter geteilter Mittelverwaltung für die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie den Fonds für die innere Sicherheit nach dem 1. Januar 2014 angenommen werden, ist der mehrjährige Finanzrahmen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen, um die im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch genommenen Mittel in Überschreitung der jeweiligen Obergrenzen auf die folgenden Haushaltsjahre zu übertragen. Nach diesem Artikel wird die Anpassung bezüglich der Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittel des Jahres 2014 vor dem 1. Mai 2015 beschlossen.
Gemäß dem Verfahren nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 wurden mit der Verordnung (EU, Euratom) 2015/623 des Rates 11 216 187…
Aufgrund einer solchen späten Verabschiedung konnten 11 216 187 326 EUR in jeweiligen Preisen der Mittel für den Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, 9 446 050…
In den ersten Jahren der Durchführung des in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates festgelegten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 wurden…
Die erforderlichen Anpassungen werden zu gleichen Teilen auf die Jahre 2017 bis 2020 verteilt; die jeweiligen Obergrenzen des MFR werden entsprechend geändert.…
Werden Mittel, die aus den mit den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 eingeführten vorläufigen Maßnahmen stammen, nach Absatz 3 des vorliegenden…
Die mit dieser Verordnung festzulegenden jährlichen Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen je Ausgabenkategorie und jährlichen Obergrenzen der Mittel für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.