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Angesichts der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit in der Union wurde die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ins Leben gerufen, um junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in den am stärksten betroffenen Regionen zu unterstützen. Damit eine rasche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gewährleistet wird, enthalten die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Bestimmungen, die eine schnellere Mobilisierung der Mittel, die der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zugewiesen wurden, ermöglichen; diese umfassen unter anderem den Einsatz aller Mittel in den ersten beiden Jahren des Programmplanungszeitraums, die Möglichkeit zur Annahme operationeller Programme im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, bevor der Kommission die in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannte Partnerschaftsvereinbarung vorgelegt wird, und die Förderfähigkeit von Ausgaben für Vorhaben im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ab 1. September 2013.
Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den förderungsberechtigten Regionen der Union unterstützt,…
Angesichts der vordringlichen Priorität, die Jugendarbeitslosigkeit in den am stärksten betroffenen Regionen der Union sowie in der Union insgesamt anzugehen,…
Um den Haushaltszwängen der Mitgliedstaaten in der ersten Phase des Programmplanungszeitraums Rechnung zu tragen, und unter Berücksichtigung der dringenden…
Die Haushaltszwänge der Mitgliedstaaten und der Mangel an verfügbaren Finanzmitteln in der Anfangsphase des Programmplanungszeitraums haben zu erheblichen…
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird in die Programmplanung des ESF gemäß Artikel 96 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 einbezogen.…
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sollte vollständig in die ESF-Programmplanung integriert werden, wobei gegebenenfalls spezifische Bestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.