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Die Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 wird wie folgt geändert: 1. In den Artikeln 1 und 5 wird das Hauptwort „Gemeinschaft“ oder das entsprechende Adjektiv durch „Union“ ersetzt und es werden sämtliche notwendigen grammatischen Anpassungen vorgenommen. 2. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „f) ‚unbeabsichtigte Fänge‘ unerwünschte Beifänge von Meerestieren, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates entweder aufgrund ihrer Größe unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung oder aufgrund des Überschreitens der gemäß den Vorschriften über die Fangzusammensetzung und die Beifänge zulässigen Mengen angelandet und auf die Quoten angerechnet werden müssen. 3. Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Fischereifahrzeugen, die nicht im Besitz einer Tiefsee-Fangerlaubnis sind, ist es verboten, insgesamt mehr als 100 kg an Tiefseearten je Ausfahrt zu fangen. Fangen diese Fischereifahrzeuge mehr als 100 kg an Tiefseearten, so dürfen diese nicht an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden. Unterabsatz 2 gilt nicht für unbeabsichtigte Fänge von Tiefseearten, die der Anlandeverpflichtung nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 unterliegen. Diese unbeabsichtigten Fänge müssen angelandet und auf die Quoten angerechnet werden.“
Die Verordnung (EG) Nr. 254/2002 wird wie folgt geändert: 1. Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1a Der Begriff ‚unbeabsichtigte Fänge‘ bezeichnet…
Ein Fischereifahrzeug, das über eine Beifanggenehmigung und einen Zugang zu einer Quote für Beifänge von Tiefseearten verfügt und das den Grenzwert von 10…
Werden Meerestiere einer Art, die der Anlandeverpflichtung unterliegt, in Anteilen oder Mengen gefangen, die über die zulässigen Anteile oder Mengen gemäß…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates dahin gehend geändert werden, dass…
Zusätzlich zu den Fangbeschränkungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1359/2008 vom 28. November 2008 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.