Erwägungsgrund 7 32015R0812
Im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF), dem zufolge die Vorschrift über die Beschränkung des Fischereiaufwands im derzeitigen Bewirtschaftungsplan für Dorsch in der Ostsee nicht erforderlich ist, um die Ziele der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik hinsichtlich der Bestände, die der Anlandeverpflichtung unterliegen, zu erreichen, sollten die Beschränkungen des Fischereiaufwands für Dorschbestände in der Ostsee beseitigt werden.