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Unbeschadet der besonderen, nach dem Prüfverfahren des Artikels 30 Absatz 3 zu erlassenden Bestimmungen dürfen die Einfuhrgenehmigungen von der Person, auf deren Namen sie ausgestellt wurden, weder gegen Entgelt noch unentgeltlich verliehen oder übertragen werden.
Unbeschadet besonderer nach dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Verfahren zu erlassender Bestimmungen dürfen die Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen oder Auszüge…
Für die Zwecke des Artikels 30 Absatz 3 Buchstaben b c und des Artikels 30a Absatz 1 Buchstabe c erteilen die zuständigen Behörden die Genehmigung unter ihnen…
Der übertragende Zahlungsdienstleister darf mit dem empfangenden Zahlungsdienstleister weder ein Entgelt noch die Erstattung von Kosten für die Übersendung der…
Die in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren dürfen, solange sie die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Erleichterungen genießen, nicht a)…
Unbeschadet des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 sind die nach der vorliegenden Verordnung erteilten Einfuhrlizenzen nicht übertragbar und…
Die sich aus den Einfuhrgenehmigungen oder Teilgenehmigungen ergebenden Rechte und Pflichten sind nicht übertragbar.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.