Erwägungsgrund 5 32007R1498
Es empfiehlt sich außerdem, die Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 der Kommission vom 9. Juni 2000 mit gemeinsamen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfestsetzungsbescheinigungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen der vorliegenden Verordnung anzuwenden.