Erwägungsgrund 17 32016R1037
Die Maßnahmen sollten nach fünf Jahren auslaufen, es sei denn, eine Überprüfung spricht für ihre Aufrechterhaltung. In den Fällen, in denen ausreichende Beweise für veränderte Umstände vorgelegt werden, sollten Interimsüberprüfungen oder Untersuchungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Erstattung von Ausgleichszöllen gerechtfertigt ist.