Erwägungsgrund 16 32016R1037
Soweit angemessen sollte die rückwirkende Erhebung vorläufiger Zölle vorgesehen und festgelegt werden, welche Umstände die rückwirkende Erhebung von Zöllen auslösen können, um ein Unterlaufen der einzuführenden endgültigen Maßnahmen zu verhindern. Außerdem sollte vorgesehen werden, dass die Zölle im Fall einer Verletzung oder Rücknahme von Verpflichtungen rückwirkend erhoben werden können.