Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sollten Vorschriften für die regelmäßig von der Kommission durchzuführende Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Plans erlassen werden. Eine solche Überprüfung sollte sich auf die vom ICES vorgenommene Benchmarkingbewertung der betroffenen Bestände stützen.
Die Kommission wird aufgefordert, anlässlich der Überprüfung der Richtlinie 2014/59/EU auch diese Verordnung zu überprüfen, soweit dies angemessen ist.
wird bewertet, wie die Antiprozyklizitätsbestimmungen dieser Verordnung und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission im Laufe der Jahre…
Der durch die vorliegende Verordnung festgelegte Mehrjahresplan (im Folgenden „Plan“) sollte im Einklang mit den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) Nr.…
Werden in einem Evaluierungsbericht schwerwiegende Mängel bei Kontrollen an den Außengrenzen festgestellt, so sollten der Kommission, um die Einhaltung der…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte die Verwaltungsbehörde dafür sorgen, dass die Evaluierungen von Kooperationsprogrammen auf der Grundlage des…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.