Erwägungsgrund 15 32016R1139
Für Bestände, für die sie vorliegen, und für Zwecke der Anwendung von Schutzmaßnahmen müssen Referenzpunkte für die Bestandserhaltung, die als MSY Btrigger und Blim ausgedrückt werden, festgelegt werden. Für den Fall, dass die Bestandsgröße unter diese kritischen Werte für die Biomasse des Laicherbestands sinkt, sollten angemessene Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.