Erwägungsgrund 13 32016R1388
Der mit der lastseitigen Steuerung verbundene administrative und finanzielle Aufwand sollte auf ein angemessenes Maß beschränkt werden; dies gilt insbesondere für Haushaltskunden, die beim Übergang zu einer Gesellschaft mit geringen CO2-Emissionen eine immer wichtigere Rolle spielen werden, was durch administrative Aufgaben nicht unnötig erschwert werden sollte.