Erwägungsgrund 8 32016R1388
Die lastseitige Steuerung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Flexibilität des Energiebinnenmarktes und einer optimalen Nutzung der Netze. Sie sollte durch den Kunden selbst erfolgen oder auf seiner Zustimmung zu Maßnahmen beruhen, die Dritte in seinem Namen vornehmen. Eigentümer von Verbrauchsanlagen oder Betreiber geschlossener Verteilernetze („GVNB“) können Laststeuerungsdienste auf dem Markt anbieten und zur Gewährleistung der Netzsicherheit für die Netzbetreiber erbringen. In letzterem Fall sollte der Eigentümer der Verbrauchsanlage oder der Betreiber des geschlossenen Verteilernetzes sicherstellen, dass neue Verbrauchseinheiten, die für solche Dienstleistungen genutzt werden, die Anforderungen dieser Verordnung entweder einzeln oder — im Rahmen der Lastbündelung durch einen Dritten — kollektiv erfüllen. Dritte spielen bei der Bündelung von Laststeuerungskapazitäten eine zentrale Rolle und können die Verantwortung und Verpflichtung übernehmen, für die Zuverlässigkeit dieser Dienstleistungen zu sorgen, wenn der Eigentümer der Verbrauchsanlage oder der Betreiber des geschlossenen Verteilernetzes diese Aufgaben an sie delegiert.