Erwägungsgrund 14 32016R1719
Diese Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Agentur, dem Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (im Folgenden „ENTSO (Strom)“) und den Interessenträgern erarbeitet, um wirksame, ausgewogene und angemessene Vorschriften auf transparente und partizipative Weise zu erlassen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 wird die Kommission die Agentur, den ENTSO (Strom) und andere relevante Interessenträger konsultieren, bevor sie Änderungen dieser Verordnung vorschlägt.