Erwägungsgrund 9 32016R1719
Derzeit gibt es in der Union zahlreiche Vergabevorschriften für die vertraglichen Vereinbarungen über langfristige Übertragungsrechte. Die ÜNB sollten harmonisierte Vergabevorschriften für die Verpflichtungen im Hinblick auf physikalische Übertragungsrechte, finanzielle Übertragungsrechte mit Option (im Folgenden „FTR (Option)“) und finanzielle Übertragungsrechte mit Obligation (im Folgenden „FTR (Obligation)“) auf Unionsebene erarbeiten.